Quelle: Deutsche Bundesbank, Tabelle S510ATSPAR3 – Durchschnittlicher Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Maßgeblich nach § 551 Abs. 3 BGB.
§ 551 BGB – Mietsicherheit ↗
Der Vermieter muss die Kaution getrennt vom Vermögen zu den für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssätzen anlegen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu (nicht dem Vermieter). Gültig für Mietverträge ab 01.01.1983.
§ 247 BGB – Basiszinssatz ↗
Der Basiszinssatz der Bundesbank ist nicht identisch mit dem Spareckzins. Er dient primär als Referenz für Verzugszinsen (§ 288 BGB ↗), kann aber als Orientierungswert herangezogen werden.
Bundesbank Spareckzins-Tabelle (PDF) ↗
Praxishinweis: Kautionskonten bei Banken bieten seit 2009 oft sehr niedrige Zinsen (0,01–0,5 %). Eine Anlage in einem Mietkautionsdepot (ETF) kann höhere Renditen erzielen, muss aber vertraglich vereinbart werden.
NK-Rückbehalt (BGH VIII ZR 71/05 ↗)
Für die ausstehende Nebenkostenabrechnung darf der Vermieter einen angemessenen Betrag zurückhalten – in der Regel das 1,5-fache der letzten Nachzahlung.
| Spareckzins | Basiszinssatz | |
|---|---|---|
| Gesetzliche Grundlage | § 551 BGB | § 247 BGB |
| 2025 (⌀ Jahr) | 0,69 % | 1,77 % |
| 2024 (⌀ Jahr) | 0,74 % | 3,50 % |
| Verwendung | Kaution | Verzug |
Häufige Fragen zur Verzinsung der Mietkaution
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Mietkautionszinsen, Steuern und Rückzahlung.