Immobilien-Rechner · Stand 2026

Mietkaution Zinsrechner

Professionelle Kautionszinsberechnung für Immobilien-Investoren & Verwalter. Historische Spareckzinsen der Deutschen Bundesbank nach § 551 BGB – inkl. Abgeltungsteuer, Kirchensteuer & Verrechnungen.

Spareckzins aktuell
0,69 %
Bundesbank-Daten
seit 1967
Berechnung
Anonym
§ 551 BGB konform Zinseszins & tagesgenaue Berechnung Excel & PDF Export
Kautionsbetrag & Mietdauer
Grunddaten für die Zinsberechnung
EUR
Zinseszins entspricht der marktüblichen Bankberechnung (empfohlen).
Zinssatz-Grundlage
§ 551 BGB: Spareinlagen m. 3-monatiger Kündigungsfrist
Spareckzins = ortsüblicher Zinssatz für Spareinlagen mit 3-monatiger Kündigungsfrist. Empfohlen nach § 551 III BGB.
Steuerliche Abzüge
Abgeltungsteuer, Soli & Kirchensteuer
Abgeltungsteuer berücksichtigen?
25 % + 5,5 % Solidaritätszuschlag = 26,375 % jährlich
Kein Abzug = Freistellungsauftrag erteilt / Pauschbetrag nicht überschritten.
Kirchensteuer wird auf die Abgeltungsteuer erhoben, sofern der Mieter kirchensteuerpflichtig ist.
Verrechnungen & Sicherheitsbehalte
Schäden, NK-Rückbehalt, offene Forderungen
Abzüge werden von der Kaution + Zinsen subtrahiert. Vermieter dürfen einen angemessenen NK-Sicherheitsbehalt einbehalten (BGH Az. VIII ZR 71/05).
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Historischer Spareckzins
§ 551 BGB · Bundesbank · Jahresdurchschnitt

Quelle: Deutsche Bundesbank, Tabelle S510ATSPAR3 – Durchschnittlicher Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Maßgeblich nach § 551 Abs. 3 BGB.

Rechtliche Grundlagen
§§ 551, 247, 288 BGB

§ 551 BGB – Mietsicherheit ↗
Der Vermieter muss die Kaution getrennt vom Vermögen zu den für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssätzen anlegen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu (nicht dem Vermieter). Gültig für Mietverträge ab 01.01.1983.

§ 247 BGB – Basiszinssatz ↗
Der Basiszinssatz der Bundesbank ist nicht identisch mit dem Spareckzins. Er dient primär als Referenz für Verzugszinsen (§ 288 BGB ↗), kann aber als Orientierungswert herangezogen werden.

Bundesbank Spareckzins-Tabelle (PDF) ↗
Praxishinweis: Kautionskonten bei Banken bieten seit 2009 oft sehr niedrige Zinsen (0,01–0,5 %). Eine Anlage in einem Mietkautionsdepot (ETF) kann höhere Renditen erzielen, muss aber vertraglich vereinbart werden.

NK-Rückbehalt (BGH VIII ZR 71/05 ↗)
Für die ausstehende Nebenkostenabrechnung darf der Vermieter einen angemessenen Betrag zurückhalten – in der Regel das 1,5-fache der letzten Nachzahlung.

Spareckzins vs. Basiszinssatz
Spareckzins Basiszinssatz
Gesetzliche Grundlage § 551 BGB § 247 BGB
2025 (⌀ Jahr) 0,69 % 1,77 %
2024 (⌀ Jahr) 0,74 % 3,50 %
Verwendung Kaution Verzug
Gesamte Zinsen (Brutto)
0,00
Brutto-Zinsen im gewählten Zeitraum
Kaution
Laufzeit
Auszahlung
Brutto-Zinsen
vor Steuerabzug
Netto-Zinsen

Häufige Fragen zur Verzinsung der Mietkaution

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Mietkautionszinsen, Steuern und Rückzahlung.

Ja. Für Mietverträge ab dem 01.01.1983 muss die Kaution gemäß § 551 Abs. 3 BGB verzinst werden. Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem Vermögen bei einem Kreditinstitut zu den für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssätzen (Spareckzins) anzulegen. Die Zinsen erhöhen die Sicherheit und stehen dem Mieter zu.
Der Zinssatz richtet sich nach § 551 Abs. 3 BGB: Es gilt der Spareckzins – der durchschnittliche Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Dieser wird von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht und liegt seit 2009 auf sehr niedrigem Niveau (zuletzt ⌀ 0,69 % in 2025). Der Basiszinssatz nach § 247 BGB ist davon zu unterscheiden und gilt primär für Verzugszinsen.
Ja. Zinsen aus der Mietkaution sind Kapitalerträge des Mieters und unterliegen der Abgeltungsteuer (25 %) plus Solidaritätszuschlag (5,5 % der Steuer), insgesamt 26,375 %. Bei Kirchensteuerpflicht kommen 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (übrige Bundesländer) auf die Abgeltungsteuer hinzu. Die Steuerpflicht liegt beim Mieter, da ihm die Zinsen zustehen. Wurde ein Freistellungsauftrag erteilt und der Sparerpauschbetrag (1.000 €/Jahr) nicht überschritten, sind die Zinsen steuerfrei.
Nach der Rechtsprechung des BGH hat der Vermieter nach Auszug eine angemessene Prüfungsfrist von 3 bis 6 Monaten. Für eine noch ausstehende Nebenkostenabrechnung darf ein angemessener Sicherheitsbehalt einbehalten werden – in der Regel das 1,5-fache der letzten Nachzahlung (BGH, Az. VIII ZR 71/05). Der restliche Betrag muss zügig zurückgezahlt werden.
Legt der Vermieter die Mietkaution nicht ordnungsgemäß an, verletzt er seine gesetzliche Pflicht aus § 551 Abs. 3 BGB. Der Mieter kann Schadensersatz in Höhe der entgangenen Zinsen fordern. Zudem riskiert der Vermieter, dass der Mieter die Kaution selbst anlegen und die Zinsen beanspruchen kann. Eine Insolvenz des Vermieters ohne getrennte Anlage kann außerdem dazu führen, dass die Kaution verloren geht.